Die kriminelle Republik

Die Bundesrepublik Deutschland nähert sich immer mehr ihrem “Vorbild” drittes Reich an. Das sowieso schon laxe Beweismittelverbot wurde jetzt völlig aufgeweicht. Damit reicht es aus wenn kriminelle Datendiebe Daten durch Straftaten erlangen um einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung bis dahin unbescholtener Bürger zu erlangen. Nach meiner Einschätzung kommt das der Aufforderung Straftaten zu begehen (hier: Datendiebstahl, Ausspähen von Daten) faktisch gleich.

Es ist auch nicht mehr erkennbar ob wann oder warum Grenzen für illegal erlangtes Beweismittel gelten sollen und wie unter diesen Umständen eine saubere Beweismittelkette aufrecht erhalten werden soll. Letztes ist doch der Hauptgrund für der Beweismittelverbot. Ohne strikte Beweismittelkette kann ich aber niemals sicher sein daß derjenige der da verurteilt wird das, wessen er verurteilt wird, auch tatsächlich begangen hat.

Die Bundesrepublik Deutschland entfernt sich immer weiter weg von dem was einst als “Rechtsstaat” deklariert wurde. Die Tatsache daß nicht einmal mehr versucht wird das Unrecht zu verschleiern sondern daß es offen für “Recht” erklärt wird erinnert sehr wohl an das dritte Reich. Auch dort gab es “Gesetze” zur Zwangsarbeit, Deportation oder Vergasung. Eine Klage gegen diese “Gesetze” war im Dritten Reich genau so sinnlos wie es eine Klage gegen die Praxis illegal erlangter Beweismittel in Deutschland ist.

Der Beweis dafür lautet 2 BvR 2101/09

Luna

2 Kommentare

Eingeordnet unter Allgemeines

2 Antworten zu Die kriminelle Republik

  1. Gäbe es die (sicherlich latent vorhandene) Terrorgefahr nicht, man müsste sie erfinden. Schließlich lässt sich so der gläserne Bürger schaffen, dessen Telefongespräche monatelang gespeichert werden und dessen Rechte immer mehr eingegrenzt werden können. Al Quaida hat gewonnen, das muss man ihnen lassen, wir schaffen unsere Freiheit selbst ab und die Unschuldsvermutung gilt für keinen mehr von uns.

    Letztendlich kannst du doch schon sehen, wie Kriminelle wie Wikileaks gefeiert und von Medien wie dem Spiegel finanziert werden. Wer mag es in einem solchen Klima noch der Justiz und dem kleinen Versicherungsagenten von der Straße verdenken, dass sie ihre Handlungen gar nicht mehr als Straftat einstufen?
    Jeder nimmt zwar für sich in Anspruch, selbst Vertrauliches zu haben / haben zu müssen, will dieses seinem Gegenüber aber nicht zugestehen, Traurige Zeiten.

  2. In dem Kammerbeschluss wurde ausdrücklich offen gelassen, ob der Erwerb der Daten möglicherweise rechtswidrig oder gar strafbar gewesen war. Die Richter verwiesen auf den Grundsatz, dass Beweismittel nach einer Abwägung im Einzelfall auch dann verwertet werden können, wenn sie auf rechtswidrige Weise erlangt wurden.

    Selbst wenn man unterstelle, dass der Erwerb rechtswidrig war, sei nicht erkennbar, dass es sich «um schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind». Unerheblich sei auch, ob sich der Informant bei der Beschaffung der Daten strafbar gemacht habe: «Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, sind – selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte – grundsätzlich verwertbar.»

    Klick

    Damit wird in meinen Augen besagt, dass für den Staat Hehlerei in Ordnung ist, aber z.B. für Pfandleiher nicht. Das die CDs widerrechtlich erlangt worden sind, steht für mich ausser Zweifel, da die Banken selber sie nicht abgegeben haben. Kaufe ich oder ein Pfandleiher unbewußt einen gestohlenen Gegenständ, mache ich mich im Gegensatz zum Staat strafbar. Ich gebe dir vollkommen Recht, dieses Urteil verletzt auch mein Rechtsempfinden.